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:: Videoüberwachung in der Kasseler Innenstadt und die Frage der Hinweispflicht - ein Schriftverkehr mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten ::

In der aktuellen Diskussion um die Beschilderung von Videoüberwachungsanlagen respektive eine Hinweispflicht von deren Betreibern im öffentlichen Raum Kassel (siehe: https://netzpolitik.org/2017/kassel-treibt-videoueberwachung-trotz-ungeklaerter-rechtsgrundlage-voran) erreichte mich kürzlich der Schriftverkehr zwischen einem Bürger und der Behörde des Hessischen Datenschutzbeauftragten. Hier wurde im Jahr 2016 eine Anfrage gestellt, da der besagte Nutzer des öffentlichen Raumes zwar Videokameras, jedoch keine Beschilderung ausmachen konnte. Meines Wissens nach gab es zum Zeitpunkt des Schriftverkehrs die auch aktuell vorhandene Beschilderung. Jedoch ist dieser Fall sehr bezeichnend für die mangelhafte Verortung der Hinweisschilder zur Videoüberwachung in der Innenstadt Kassel, da diese tatsächlich so plaziert wurden, daß sie nur schwer zu entdecken sind oder gänzlich übersehen werden. Im weiteren verweist die hier einzusehende behördliche Antwort, welche jeglicher individuell-situativen Betrachtung des Falls seitens der Behördenmitarbeiterin mangelt, m.E. auf ein hohes Maß Unwissenheit zur lokalen Situation und/oder ein tatsächlich grundlegendes Desinteresse in bezug auf die Anliegen der Bürger, die hier offenkundig im Stile eines "copy and paste" Verfahrens bedient werden.

BeschilderungHeDaB.pdf

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