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:: Ausbau und Erneuerung der Videoüberwachung in der Kasseler Innenstadt ::

Zwischen Königsplatz und Stern befindet sich einer der in Kassel identifizierten Kriminalitätsschwerpunkte, welcher mittels Videoüberwachungssystemen sicherer gemacht werden soll. Das bestehende Kasseler Videoüberwachungssystem wurde Ende 2024 aktualisiert, wobei sich die Kosten auf 590.000 € belaufen sollen. Während der Königsplatz vier neue Kameras erhalten hat - welche auf den Bildern zu sehen sind - wurden die zwei Kameras am Stern erneuert.

Prävention, Aufklärung und Sicherheit(sgefühl) sind die wiederkehrenden Taktgeber in der Diskussion um die Erweiterung einer kontrollierten und überwachten Stadt. Die Stadt Kassel euphemisiert das Überwachungsszenario mit dem Begriff der "Videoschutzanlage" und leistet somit einen Beitrag einer undifferenzierten Betrachtung der Thematik mittels eines Fürsorgedispositivs.

 

 

 

:: Videoüberwachung an Königsgalerie Kassel nicht aktiv! ::

Videoüberwachung Königsgalerie Kassel

Am Eingangsbereich der Königsgalerie in Kassel befinden sich zwei Videoüberwachungskameras, wie wir hier und dort bereits dokumentiert haben. Aufgrund der weitläufigen Möglichkeiten zur Raumüberwachung einer Dome-Kamera und der hierzu unzureichenden Beschilderung reichten wir Beschwerde bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen (hier liegt die Zuständigkeit, da die Betreiberin der Königsgalerie ihren Sitz in Niedersachsen hat) ein und baten um Prüfung der Videoüberwachungsanlage mitsamt der gegebenen Beschilderung.

Die LfD Niedersachsen teilt schließlich mit, daß sie ein aufsichtsbehördliches Prüfverfahren eingeleitet hat. Im weiteren Verlauf wurde uns mitgeteilt, daß unsere Beschwerde als unbegründet abgewiesen wird, da die Betreiberin der Königsgalerie zur Auskunft gab, daß durch sie keine Videoüberwachung stattfindet. Die vom Vorbesitzer installierten Videokameras seien nicht mehr aktiv. Von einer Kontrolle vor Ort durch die LfD Niedersachsen wurde in Ausübung ihres Ermessens abgesehen, da ihr keine Anhaltspunkte vorlagen, daß die getroffenen Aussagen seitens der Betreiberin der Königsgalerie nicht korrekt seien.

Somit bleiben hier Kameras, welche letztlich noch immer im Stande sind, einen Überwachungsdruck zu erzeugen. Daß sie nicht aufzeichnen und beobachten, wollen wir dann unisono mit der LfD Niedersachsen glauben.

:: Hinweisschilder zur Videoüberwachung in der Kasseler Innenstadt ::

Die Diskussion um die Beschilderung zur Videoüberwachung in der Kasseler Innenstadt ist alt. Von Kritikern ist schon früh angemerkt worden, sie sei unvollständig, schlecht platziert oder es sei überhaupt gar keine vorhanden. Dies hatten wir bereits an dieser Stelle schon einmal kurz thematisiert. Fakt ist, dass eine Beschilderung wohl schon immer vorhanden ist. Zumindest haben wir im Jahr 2010 mit Beginn der Dokumentation die Hinweisschilder bereits in den entsprechenden Beiträgen auf dieser Seite fotografisch erfasst. In der Zwischenzeit ist die Beschilderung aktualisiert worden, so dass anstelle eines Hinweises zum "Magistrat der Stadt Kassel" nun das Polizeipräsidium Nordhessen ordnungsgemäß als Überwacher genannt ist.

Exemplarisch zeigen wir hier nun 3 Hinweisschilder, welche sich im Innenstadtbereich befinden und den "Eintritt in videoüberwachte Bereiche" anzeigen. Es ist darauf hinzuweisen, wie klein diese Schilder sind und in welcher Höhe sie montiert worden sind. Beim Gang durch die Stadt fallen die Schilder so gut wie überhaupt nicht auf. Wir haben es spontan getestet und bekamen auf Nachfrage die Antwort: "Ich habe noch nie Schilder gesehen". Man muss wirklich sehr aufmerksam "suchen", um diese zu entdecken. Das steht für uns in Widerspruch zu einem auf das "Sicherheitsgefühl" der Bürgerinnen hin immer wieder artikulierten Ziel einer Videoüberwachung in der Kasseler Innenstadt, welches sich durch eine auffallende Beschilderung doch überhaupt erst konstituieren könnte? Während zum einen die Kameras selbst nicht leicht ins Auge fallen, lässt zum anderen die Art und Weise der Beschilderung also auch wenig Möglichkeit zu erkennen, dass man sich in einen videoüberwachten Raum begibt. Somit entfällt theoretisch dann für den Großteil der Menschen auch die Möglichkeit, sich bewusst diesem videoüberwachten Raum entziehen zu können, da nur "versteckte" Hinweise hierauf dargestellt werden.

Bei unseren letzten Recherchen hierzu machte Thomas einen trefflichen Hinweis: "Die rot umrandeten Alkoholverbotsschilder zur Disziplinierung finden sich gut sichtbar auf Augenhöhe, die Schilder, dass man hier videoüberwacht wird, siehst du nicht".

:: "Kassel ist sicher und sogar noch sicherer geworden" ::

"Kassel ist sicher und sogar noch sicherer geworden"

Dieses Zitat von Polizeisprecher Matthias Mänz (sollte dies korrekt zitiert sein und diskursiv als Status Quo für die Stadt gelten, hätten sich unsere Fragen bzgl. einer Notwendigkeit von [Ausbau der] Videoüberwachung eigentlich erübrigt) veröffentlichte die Schmonzette EXTRA TIP (eine "Anzeigenzeitung für die Stadt und den Landkreis Kassel") in ihrer Ausgabe vom 10.04.2021 im Rahmen eines Artikels über die Darstellung des Fernsehsenders "Sky" von Kassel als "Hauptstadt der Gewaltverbrechen". Vernachlässigen wir den Kontext des besagten Artikels und schauen wir auf die vom EXTRA TIP wiedergegebenen und offenbar von Herrn Mänz referierten Ausführungen zur aktuellen Polizeistatistik:

Für das Jahr 2020 wurden durch das Polizeipräsidium Kassel 38744 Straftaten erfasst, im Jahr 2019 waren es 41910 Fälle - also haben wir einen quantitativen Rückgang von 3166 Delikten. 64,5 % der registrierten Straftaten konnten offenbar aufgeklärt werden. Das Blatt schreibt weiter, dass seit Bestehen des Polizeipräsidiums Nordhessen (2001) ein Rückgang der Straftaten von rund 23 % festzustellen sei. Für unsere Begriffe ein durchaus positiver Trend im 10 Jahres Rückblick. Argumentativ wird für den Rückgang im Jahr 2020 die gegenwärtige Covid-Situation und die mit ihr verbundenen Maßnahmen und Einschränkungen angeführt. Für uns stellt sich hierbei die Frage, inwieweit die nötige innerstädtische Vermummung mittels Masken die Aufklärungsquote von Straftaten (und Ordnungswidrigkeiten) durch Videoüberwachung konterkariert. Der EXTRA TIP schreibt: "Somit setzt sich das Plus an Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in Nordhessen in der Aufklärungsquote fort." Das ist eine wirklich gute Nachricht, wenn man Bezug nimmt auf das vom Oberbürgermeister der Stadt Kassel häufig vorgebrachte notwendige "Sicherheitsgefühl" der Bürgerinnen und Besucher der Stadt Kassel.

Sei die gegenwärtig vorhandene polizeiliche Videoüberwachung in der Kasseler Innenstadt einfach mal als notwendige Unterstützerin im Hinblick auf die Zahlen zur o.g. statistischen Kriminalitätsentwicklung verbucht, bleibt doch die Frage nach der Notwendigkeit eines Ausbaus von Videoüberwachung - insbesondere im Bereich der Oberen Königsstraße, welche de facto überhaupt keinen "Kriminalitätsschwerpunkt" darstellt, und somit ohnehin den rechtlichen Anforderungen einer Videoüberwachung nicht Genüge tut.

Das Sicherheitsgefühl der Kasseler Bürgerinnen und Bürger sowie sonstiger Nutzer des innerstädtischen Raumes lässt sich bestimmt mit der Kommunikation o.g. Zahlen zur aktuellen Polizeistatistik erhöhen und / oder festigen. Wohl aber weitaus weniger durch einen unsinnigen und wildwüchsigen Ausbau von Videoüberwachung. Soll Videoüberwachung denn in irgend einer gearteten Form zu einem "Sicherheitsgefühl" beitragen, muss diese auch entsprechend kommuniziert und angekündigt sein. Die montierten Dome-Kameras in der Kasseler Innenstadt sind überhaupt nur mit einem bereits darüber vorhandenem Wissen oder aber einer sehr aufmerksamen "Kopf nach oben" Haltung beim Gang durch die Stadt erkennbar. Würde nicht zumindest die HNA als populäres lokales Informationsmedium die Thematik aufgreifen, gäbe es zum Thema Videoüberwachung so gut wie keine "offensive" Darstellung zum Thema. Manch einer könnte nun argumentieren, dass doch die Hinweisschilder zur Videoüberwachung alle Nutzerinnen und Nutzer der Innenstadt auf die Videoüberwachung aufmerksam machen (müssten). Dass dies im Kasseler "Schilderwald" und durch die Größe sowie Positionierung dieser in Kassel eine "Herkulesaufgabe" ist, werden wir in einem gesonderten Beitrag in Kürze aufzeigen.

:: Abdecken stationärer Videokameras während Versammlungen - Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Kassel ::

Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom März 20201 besagt, daß das Polizeipräsidium Köln die polizeilich betriebenen Videokameras während Versammlungen abdecken muß.

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main wandte sich im Zuge eigener Bemühungen2 zur Aufarbeitung von polizeilich betriebenen Überwachungskameras an den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) und erhielt folgende Stellungnahme:

Der Sichtweise aus der Rechtsprechung, welche fordert, dass eine kriminalpräventive Videoüberwachung bzw. die Kameras während Versammlungen für die Versammlungsteilnehmer/innen sichtbar abgeschaltet sein müssen, schließe ich mich an […]

Vor diesem Hintergrund fragten wir am 14.03.2021 (noch vor dem desaströsen Querdenkerkarneval) per E-Mail beim gewählten Oberbürgermeister der Stadt Kassel im Rahmen eines Bürgeranliegens nach, ob denn für Kassel – ausgehend von o.g. Urteil und der Einschätzung des HBDI – ein Abdecken der polizeilich betriebenen Überwachungskameras in der Kasseler Innenstadt während Versammlungen angedacht sei, weiter erkundigten wir uns nach seinem Verhältnis zum Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in der Funktion als Oberbürgermeister. Erhalten hat er einen kurzen aber präzise formulierten Fragenkatalog.

Antwort erhielten wir nicht wie gewünscht vom Oberbürgermeister, sondern vom Ordnungsdezernenten der Stadt Kassel Herrn Stochla, welcher uns zur Antwort gab:

In Kassel wird im öffentlichen Raum ausschließlich durch die Polizei eine offene Videoüberwachung vorgenommen. Dabei werden die rechtlichen Vorgaben eingehalten.“

Auch teilte er mit, daß unsere Anfrage in seinen Zuständigkeitsbereich fallen würde.

Wir bedauern an dieser Stelle sehr, daß der gewählte Oberbürgermeister Geselle offenbar keine Notwendigkeit sieht, Bürgeranfragen und -sorgen zum Thema „Grundrecht auf Versammlungsfreiheit“ zu beantworten. Wir zeigen uns irritiert darüber, daß im Rathaus Bürgeranfragen an dezidiert ausgewählte Dezernate, an andere de facto nicht befragte Dezernate zur Bearbeitung weitergeleitet werden. Weiter nehmen wir mit Bedauern zur Kenntnis, daß Herr Stochla als Ordnungsdezernent den an Herrn Geselle gesandten Fragenkatalog offenbar nicht gelesen hat, da seine Antwort (welche es perspektivisch unsererseits noch an anderer Stelle zu diskutieren und prüfen gilt) höchstens ansatzweise unsere Fragestellungen tangiert.

Herr Geselle und auch Herr Stochla haben bereits im vergangenen Jahr unrühmlich Aufmerksamkeit erregt, als es um das Thema Videoüberwachung in der Kasseler Innenstadt ging (hierzu sei verwiesen auf verfügbare Presseartikel und die Stadtverordnetenversammlung November 2020). Leider haben sie auch dieses Mal verpaßt, eine konstruktive und den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sowie weiterer Personen, welche den öffentlichen Raum der Stadt Kassel nutzen, angemessene Stellungnahme abzuliefern.

Daß der Ordnungsdezernent seine Mailkorrespondenz, in welcher er Bürgeranliegen (stellvertretend) ignoriert, mit der Signatur anderer Dezernatsmitarbeiter betreibt, kann sicherlich nur als temporäre Schwäche ordnungspolitischer Organisation im Kasseler Rathaus gelesen werden.

Während beide genannten Vertreter der Kasseler Kommunalpolitik sich zumindest qua Parteibuch der SPD zugehörig fühlen müßten, diese 15 % Partei derzeit immerhin auf Bundesebene versucht sich wieder ansatzweise ein „sozialdemokratisches“ Profil zuzulegen, scheint dies auf kommunaler Ebene leider nur bedingt zu funktionieren.

So bleibt uns also immerhin noch, sollte uns die gegenwärtig grassierende Seuche in absehbarer Zeit eine sichere Gelegenheit schaffen, die Bürgerinnensprechstunde in den Stadtteilen, um unsere Anliegen und Sorgen beim Oberbürgermeister erneut vorzutragen.

1 https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/01_archiv/2020/19_200313/index.php

2 https://ddrm.de/polizeiliche-videoueberwachung-des-luisenplatzes-in-darmstadt-und-das-grundrecht-auf-versammlungsfreiheit/

:: Update - Kamera demontiert - Kaufungen - Leipziger Straße 429 ::

An dem Gebäude Leipziger Straße 429 in Kaufungen befindet sich eine Kamera. In den nun vom Reha Zentrum genutzten Räumen befand sich vormals eine Filiale der Kasseler Sparkasse. Es ist anzunehmen, daß diese Kamera mehr als nur den Eingangsbereich überwacht, sofern sie noch aktiv ist. Ein Hinweisschild zur Videoüberwachung ist nicht vorhanden. Hierzu haben wir eine Anfrage an den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gestellt. Antwort noch offen.

Update 18.10.2020:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit lehnt bis zum jetzigen Zeitpunkt ein aufsichtsbehördliches Prüfverfahren ab, mit dem Verweis auf unser Auskunftsrecht nach Art. 15 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), wonach wir erst einmal selbst den Verantwortlichen an sich und weiter mögliche Verstöße seitens diesem im Hinblick auf die Videoüberwachungsanlage ermitteln mögen.

Wir werden den weiteren Verlauf unserer Eingabe weiterführend hier veröffentlichen.

Update 30.10.2020:

Wir erhielten den Hinweis eines Bürgers, daß er ebenfalls beim HBDI eine Eingabe bzgl. o.g. Überwachungskamera getätigt hat. Seine Eingabe wurde seitens der Behörde als "eingegangen" kommentiert.

Update 29.11.2020:

In der Zwischenzeit konnten wir den Inhaber des Gebäudes Leipziger Straße 429 ermitteln und mit diesem in Kontakt treten. Dieser gab uns am 03.11.2020 zur Auskunft, daß die Kamera NICHT in Betrieb ist und "zeitnah" demontiert werden wird. Sollte dies geschehen, werden wir berichten.

Update 01.03.2021:

Heute konnten wir feststellen, daß besagte Kamera vom Inhaber des Gebäudes demontiert worden ist. Die Kamera war nicht in Betrieb, jedoch allein durch ihre Präsenz in der Lage einen Überwachungsdruck zu erzeugen. Wir begrüßen die Entscheidung sehr und danken dem Betreiber für die kooperative Einsicht in den Fall.